Die CDU-Fraktion Bad König äußert ihr Unverständnis über die Entscheidung von Bürgermeister Axel Muhn, keine Ausnahmegenehmigung für den 24. November 2024 gemäß § 14 des Hessischen
Feiertagsgesetzes (HFeiertagsG) zu erteilen. Das Gesetz räumt der örtlichen Ordnungsbehörde die Befugnis ein, für einzelne Feiertage von den vorgesehenen Beschränkungen und Verboten Befreiungen
zu gewähren.
Die CDU-Fraktion betont, dass das Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit bietet, unter bestimmten Bedingungen und Auflagen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, um individuellen Anliegen gerecht zu werden. Eine pauschale Ablehnung widerspreche der Intention des Gesetzes, das eine sorgfältige Abwägung der Interessen und die Berücksichtigung spezifischer Umstände vorsieht.
Die Fraktion bedauert, dass trotz der vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten keine flexible und sachgerechte Entscheidung getroffen wurde, die den konkreten Bedürfnissen Rechnung trägt.